Umgang mit dem Corona-Virus

Der Landesbeirat für Jugendarbeit empfiehlt dem Ministerium für Soziales, Gesundheit & Gleichstellung regulatorisch und informell auf eine landesweit einheitliche und klare  Regelung zur Absage aufgrund der Corona (Corvid-19) Thematik von Veranstaltungen der Jugendarbeit kleiner 1.000 Personen hinzuwirken.

Mehrkosten, die den Trägern der Jugendarbeit aus der Absage von Veranstaltungen entstehen, sollen durch das Land, z.B. im Rahmen eines Notfallfonds, getragen werden. Ein Ausfall von Veranstaltungen aufgrund der Corona (Corvid-19) Thematik darf sich nicht negativ auf die Teilnahmetage und damit auf die Förderung der Träger auswirken.

Stand: 11.03.2020, 13:42