Das Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz – JFG) regelt, dass beim zuständigen Fachministerium ein Landesbeirat für Jugendarbeit zu bilden ist. Der Landesbeirat fördert auf Grundlage des JFG die Entwicklung der Jugendarbeit durch Gutachten, Untersuchungen und Empfehlungen und berät das Sozialministerium in grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit. Dem Landesbeirat ist vor der Veröffentlichung von Richtlinien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Mitglieder des Landesbeirates und ihre Stellvertreter werden jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages durch die/den jeweils zuständige(n) Ministerin/Minister berufen.

Der Landesbeirat ist wie folgt zusammengesetzt:

3 Vertreterinnen/Vertreter des Landesjugendrings,
2 Vertreterinnen/Vertreter der nicht im Landesjugendring vertretenen anerkannten Träger der Jugendarbeit,
1 Vertreterin/Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Politischer Jugend
1 Vertreterin/Vertreter des Landesschülerrats
1 Vertreterin/Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
1 Vertreterin/Vertreter der kommunalen Spitzenverbände,
1 Vertreterin/Vertreter des LS – Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
1 Vertreterin/Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen,
je 1 Vertreterin/Vertreter der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages und
je 2 in der Jugendarbeit erfahrene und fachlich qualifizierte Persönlichkeiten.

Die Geschäftsführung für das Gremium wird vom Landesjugendring Niedersachsen e.V. wahrgenommen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Vorsitzender des Landesbeirats:
Jens Beuker c/o DLRG-Jugend Niedersachsen, jens.beuker@nds.dlrg-jugend.de

Geschäftsführende Stelle:
Marcus Lauter Landesjugendring Niedersachsen e.V., Zeißstraße 13, 30519 Hannover, E-Mail: landesbeirat@ljr.de
Katrin Rohde, Landesjugendring Niedersachsen e.V., E-Mail: rohde@ljr.de